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Tiefgarage

Parken ohne Probleme.

Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in Deutschland immer noch für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer bei Verbotsschildern wie "Verbot für Einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge", ob auch CNG-Fahrzeuge davon betroffen sind.

Der Eigentümer dieser Tiefgarage (Abbildung) verbietet die Einfahrt für Flüssiggasfahrzeuge.





Was ist hier der entscheidende Unterschied zwischen CNG und LPG?


© gibgas

CNG (Methan) ist leichter als Luft und verflüchtigt sich sofort bei Austritt. LPG (Propan/Butan) dagegen ist schwerer als Luft, sinkt zu Boden und bildet ein explosives, leicht entzündbares Gemisch.

Grundsätzlich gilt:
Sie können in Deutschland mit einem CNG-Fahrzeug in jede Tiefgarage fahren.

Gesetzlich geregelt wird dies in der Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Danach können CNG-Fahrzeuge Parkhäuser ohne Einschränkungen nutzen. Allerdings sind LPG-Fahrzeuge teilweise nur unter Auflagen zugelassen.

Auch der Bundesverband Parken e. V. (Köln) hat sich für eine bedingungslose Einfahrt von Erdgasfahrzeugen ausgesprochen.

Allerdings steht es Eigentümern und Betreibern frei das Hausrecht zu nutzen und in Einzelfällen die Einfahrt zu untersagen. Dies geschieht allerdings zumeist aus Unkenntnis.


© Pražská plynárenská, a.s.