Entwicklung"Die EU-Richtlinie wurde 1999 abgeschlossen, die Gesetzgebung im Bundestag und Bundesrat folgte Anfang 2000," so der damalige Umweltminister Jürgen Trittin in einem Zeitungsinterview Anfang 2005. Bereits 1996 traf der Europäische Rat, diese wegweisende Entscheidung. Die damals verabschiedete "Luftqualitätsrahmenrichtlinie" sollte ein großes Problem entschärfen: Die Verschmutzung der Atemluft durch giftige Abgase und gesundheitsschädliche Staub- und Rußpartikelfilter. Quelle: Feinstaub-Magazin des BMU Es ist also seit Jahren bekannt, dass die EU-Richtline in Kraft treten bzw. getreten ist. Das kann niemand - egal von welcher Partei oder Institution verschweigen. Zeit genug wäre gewesen rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und zu handeln.
Verkehrssektor und ErdgasfahrzeugeIm Verkehrssektor, der nur einen Teil der Belastung ausmacht, hätte man in der Vergangenheit schon reagierien können, genügend Zeit wäre gewesen: nämlich z. B. die Umstellung auf Erdgasantrieb, möglich im Öffentlichen Nahverkehr und bei den PKW's - denn Erdgasfahrzeuge haben weder ein Partikel- noch ein Stickoxidproblem und tragen somit zu Reduzierung der Feinstaubbelastung bei. Das schlägt u. a. der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Dr. Erhard Oehm vor. |
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