Steuerbegünstigung bis 31.12.2018Im Rahmen der umweltpolitischen Initiative der Bundesregierung für die weltweite Reduzierung der Co2-Emissionen wurde Erdgas als eine der drei Energien benannt, mit denen es möglich ist, den Schadstoffausstoß und dessen Wirkung entscheidend zu reduzieren. Deshalb gilt bis zum 31. Dezember 2018 ein deutlich reduzierter Mineralölsteuersatz für Erdgas zum Fahren. Dies ist keine grundsätzliche Mineralölsteuerbefreiung. ![]() Zoom
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